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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1998 - 16 B 1398/98   

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https://dejure.org/1998,15016
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1998 - 16 B 1398/98 (https://dejure.org/1998,15016)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.07.1998 - 16 B 1398/98 (https://dejure.org/1998,15016)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 16 B 1398/98 (https://dejure.org/1998,15016)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis; Bosnien; Herzegowina; Gemischt-ethnische Ehe; Einstweiliger Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 13 S 2871/97

    Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen nach Bosnien und Herzegowina

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.1998 - 16 B 1398/98
    Der Rückkehr von Angehörigen gemischt-ethnischer Ehen und Familien in die städtischen Gebiete der Föderation von Bosnien und Herzegowina stehen aufgrund der summarischen Betrachtung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in der Regel keine Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 4 AuslG (AuslG 1990) in Verbindung mit Art. 3 EMRK (MRK) oder nach § 53 Abs. 6 S 1 AuslG (AuslG 1990) entgegen (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Januar 1998 - 13 S 2871/97 -, NVwZ-Beilage 5/1998 S 48).
  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Aus den in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 13 S 2871/97 -, NVwZ-Beilage 5/1998, S. 48; OVG Bremen, Beschluss vom 29. Juni 1998 - 1 BB 163/98 -, nur in JURIS veröffentlicht; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 16 B 1398/98 -, NWVBl 1999, S. 29 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 1999 - A 14 S 1688/98 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 2, B 5 ) verwerteten Erkenntnismitteln ergeben sich gleichfalls keine Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung gemischt-ethnischer Familien.
  • BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98

    Keine Aufhebung einer nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht

    Der Vorsitzende des für asyl- und ausländerrechtliche Streitigkeiten aus Bosnien-Herzegowina zuständigen 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat unter dem 31. Mai 2000 mitgeteilt, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen (alte, alleinstehende Personen, allein erziehende Mütter mit Kleinkindern usw.) ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG bei nicht serbischen Volkszugehörigen aus der Republika Srpska bejaht habe (vgl. dazu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 1998 - 16 B 1398/98 - NWVBl 1999, S. 29; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 11 S 1628/99 - VGHBW-Ls 2000, Beilage 4, B 2).
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